Gründungsvorstand
gewählt am 9. Juli 2026
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1. Vorsitzender |
Dr. Christopher Klein |
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2. Vorsitzender |
Michael Gamisch |
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Kassierer |
Dr. Tobias Viering |
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Schriftführerin |
Berenike Dries |
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Beisitzer |
Wolfgang Blum |
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Beisitzer |
Pfr. Marcus Fischer |
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assoziiertes Mitglied |
Christian Aßmann |
Mitgliedschaft beantragen
Hier führt ein Link zum Mitgliedsantrag, der als PDF-Datei zur Verfügung gestellt wird. Man kann den Antrag direkt auf dem PC im Browser öffnen und ausfüllen. Die Datei lässt sich am Monitor auch mit einer Unterschrift versehen und abspeichern. Die so ausgefüllte und gespeicherte Datei kann elektronisch als E-Mail-Anhang an die Mailadresse des Vereins
Jahresbeitrag für natürliche Personen: 24 Euro
Jahresbeitrag für juristische Personen: 72 Euro
Übrigens: Abbuchungen oder die Entgegennahme von Spenden können erst erfolgen, wenn alle notwendigen formellen Maßnahmen zur Eintragung im Vereinsregister vollzogen sind und somit der rechtliche Rahmen für die Handlungsfähigkeit des Vereins gelegt ist. Das kann einige Zeit dauern. Über den Vollzug wird aktuell berichtet.
Hier einfach den Mitgliedsantrag laden
Satzung
„Verein der Freunde und Förderer des
Wallfahrtsortes Marienthal im Rheingau e.V.“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische
Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen
Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen
„Verein der Freunde und Förderer des Wallfahrtsortes Marienthal im Rheingau e.V.“
Er ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e.V.”.
(2) Sitz des Vereins ist 65366 Geisenheim, Zollstr. 8.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion sowie die Förderung kirchlicher
Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Der Verein unterstützt den Erhalt und die Förderung des Wallfahrtsortes Marienthal im
Rheingau einschließlich seiner kirchlichen Gebäude und Anlagen sowie die Durchführung
religiöser Veranstaltungen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Beschaffung von Mitteln durch Mitgliedsbeiträge und Spenden,
- die finanzielle Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege der Kirche
und ihrer Einrichtungen,
- die Unterstützung religiöser und kultureller Veranstaltungen,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Wallfahrtsortes,
- die ideelle Förderung des Wallfahrtswesens.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder in Textform an den Vorstand zu richten.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(4) Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt,
- durch Tod,
- durch Ausschluss,
bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
(5) Der Austritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres schriftlich
oder in Textform gegenüber dem Vorstand zu erklären.
(6) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.
Vor der Entscheidung ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
(2) Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung in einer
Beitragsordnung festgelegt.
(3) Der Verein kann Spenden entgegennehmen.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Schriftführer,
- dem Kassenwart,
- und zwei Beisitzern.
(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
(3) Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2.500 Euro bedürfen der Zustimmung
des Gesamtvorstandes.
(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Wiederwahl ist zulässig.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
(2) Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder in Textform
unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
- der Vorstand dies beschließt oder
- mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung, als virtuelle Versammlung
oder als hybride Versammlung durchgeführt werden. Hierüber entscheidet der Vorstand
bei der Einberufung. Bei Wahlen und Beschlussfassungen können Mitglieder ihre Stimme
auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder, sofern vom Vorstand vorgesehen,
schriftlich vor der Versammlung abgeben.
(5) Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung nicht persönlich teilnehmen, können an
Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, soweit die vom Vorstand festgelegten Verfahren
die Identität der Mitglieder, die ordnungsgemäße Stimmabgabe und - soweit erforderlich -
das Wahlgeheimnis gewährleisten.
(6) Eine Wahl in ein Vereinsamt ist auch in Abwesenheit der kandidierenden Person
zulässig, sofern dem Versammlungsleiter vor Beginn des Wahlgangs eine schriftliche
Erklärung der
kandidierenden Person vorliegt, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annimmt.
(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit Gesetz oder Satzung nichts
anderes bestimmen.
(8) Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen.
§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
- Wahl und Abberufung des Vorstandes,
- Wahl von zwei Kassenprüfern,
- Entgegennahme des Jahresberichtes,
- Entgegennahme des Kassenberichtes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
§ 11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen an die Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz
Rheingau, die es ausschließlich und unmittelbar für kirchliche oder gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am _9. Juli 2026_ beschlossen.
Sie tritt mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
1. Vors.
gez. Dr. Christopher Klein
2. Vors.
gez. Michael Gamisch
Impressum/Kontakt
Verein der Freunde und Förderer des
Wallfahrtsortes Marienthal im Rheingau e.V.
Vereinsregister:
Spendenkonto:
Vorstand: Dr. Christopher Klein
Adresse:
65366 Geisenheim
Zollstraße 8
Telefon:
E-Mail:
Homepage: www.marienthal-rheingau.de
Verein der Freunde und Förderer
des Wallfahrtsortes Marienthal im Rheingau e.V.

Seit dem bekannt ist, dass der Franziskanerorden am 15. August 2026 den Wallfahtsort Marienthal verlässt, haben sich viele Menschen Sorgen um den Fortbestand dieses Wallfahrtsortes gemacht. Gerade jetzt scheint es so, dass genau dieser Ort Menschen braucht, weil es Menschen gibt, die diesen Ort brauchen. Menschen, die Kraft schöpfen, Trost suchen oder Gott nahe sein wollen – wie seit Jahrhunderten.
Aus diesen Überlegungen heraus haben sich in dem Förderverein für den Wallfahrtsort mit Sitz in Geisenheim, Zollstraße 8, Menschen zusammengefunden, um hier Unterstützung zu leisten. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
Der Vereinszweck ist die ideelle und finanzielle Förderung der Religionsausübung am Wallfahrtsort Marienthal im Rheingau, wozu auch der Erhalt der Kirche und des Areals gehört.
Die Vereinsaktivitäten konzentrieren sich auf die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden, die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen, die Unterstützung von Veranstaltungen und die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Vereinszwecks. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO
Verantwortliche Stelle
Verein der Freunde und Förderer des Wallfahrtsortes Marienthal im Rheingau e.V. e.V.
Zollstraße 8
65366 Geisenheim
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Datenverarbeitung auf unserer Webseite und weiteren Online-Angeboten
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Bei Aufruf unserer Webseite werden zur Analyse von Fehlern und Sicherheitsvorfällen Logfiles erstellt. Diese bleiben nur für einige Tage bis Wochen gespeichert und werden anschließend automatisch gelöscht.
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gelöscht, sobald Sie Ihre Einwilligung in den Newsletter widerrufen, es sei denn, dass diese E-Mail-Adresse auch für andere Kommunikation als zum Newletter-Versand zwischen dem Verein und Ihnen verwendet wird.
Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinsarbeit
Mitgliederverwaltung
Mitgliedsdaten (Mitgliederadressen und Bankdaten) werden von den jeweiligen Funktionsträger:innen unseres Vereins nur für die ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:
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Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere Versendung von Newsletter und Abbuchung des Mitgliedbeitrags.
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Der/die Kassenwart:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der/die Kassenprüfer:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die Lastschriftsverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
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Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur Mitgliedsverwaltung und -betreuung.
Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die -verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO).
Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus für für ein Jahr gespeichert.
Betroffenenrechte
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:
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ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
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ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
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ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen, warum wir die Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen
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ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
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ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen,
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ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öffentlichen oder bei berechtigtem Interesse,
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ein Recht auf Datenübertragbarkeit,
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ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie finden, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten. Für unseren Verein ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.
Aktueller Hinweis zum Sachstand
Am 9. Juli 2026 fand im Pilgersaal des Klosters Marienthal die Gründungsversammlung des Vereins der Freunde und Förderer des Wallfahrtsortes Marienthal statt.
Dabei wurde ein sechsköpfiger Gründungsvorstand gewählt, der nun alle weiteren Formalitäten, wie die Eintragung im Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund der bereits vorgeprüften Satzung in die Wege leiten wird. Der neue 1. Vorsitzende Dr. Chrisopher Klein hat in der Versammlung die Zielsetzung des Vereins erläutert und deutlich gemacht, dass Förderverein nicht der Betreiber des Wallfahrtsortes sein wird. Gemäß Satzung hat der Verein den Zweck, die Religionsausübung am Wallfahrtsort Marienthal im Rheingau ideell und finanziell zu fördern sowie Kirche und das Areal zu erhalten. Davon ausgeschlossen ist das Klostergebäude selbst.






